Frage 30 von 197 · Sachkundenachweis Hund NRW

Darf man Hunde im Wald frei laufen lassen?

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Richtige Antworten zu Frage 30

  • A: Im Wald dürfen Hunde nur auf Wegen unangeleint mitgeführt werden, sofern nicht eine spezielle Leinenpflicht für das gesamte Gebiet besteht. In Naturschutzgebieten besteht grundsätzlich Leinenpflicht.
  • C: Einen Hund sollte man nur dann frei laufen lassen, wenn man ihn zuverlässig in allen Situationen abrufen kann. Im Wald kann allein das Aufscheuchen von Wild zu Schäden führen. Dies kann durch Stress, das Erschöpfen von Energiereserven und das Flüchten des Wildes über die nächste Straße passieren.
  • D: Gemäß dem Landesforstgesetz muss sich jeder, der den Wald betritt, so verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird. Die Erholung anderer darf nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

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