In Nordrhein-Westfalen entscheidet nicht die Rasse allein, ob du einen Sachkundenachweis brauchst. Wichtig sind Größe und Gewicht deines Hundes und ob er zu einer der Rassen aus dem Gesetz gehört. Für viele Halter ist die 20/40-Regel der Punkt, an dem die Pflicht beginnt.

Dieser Artikel zeigt dir, für welche Hunde der Nachweis Pflicht ist, welche Ausnahmen es gibt, was für Zugezogene gilt und was bei einem Verstoß droht. Wie die Prüfung selbst abläuft, steht im Artikel Sachkundenachweis NRW: Prüfungsablauf. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Große Hunde brauchen einen Sachkundenachweis: ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg.
  • Für Hunde bestimmter Rassen (zum Beispiel Rottweiler) und gefährliche Hunde (zum Beispiel Bullterrier) gelten strengere Regeln mit Erlaubnis.
  • Das Gesetz nennt keine feste Frist für Anzeige und Sachkunde. Kläre es trotzdem möglichst vor der Anschaffung.
  • Diensthunde, Rettungshunde und Blindenführhunde sind ausgenommen.
  • Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, das Bußgeld kann bis zu 100.000 Euro betragen.

Große Hunde: die 20/40-Regel

Nach § 11 LHundG NRW musst du einen Hund anzeigen, der ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg erreicht. Gemeint ist eines von beiden, nicht beides.1

Halten darfst du so einen Hund nur mit Sachkunde und Zuverlässigkeit. Außerdem brauchst du einen fälschungssicheren Chip und eine Haftpflichtversicherung. Das musst du gegenüber der Behörde nachweisen.1

Zählen Welpen mit?

Ja, wenn absehbar ist, dass der Hund die Maße erreicht. Die Stadt Essen rechnet auch Welpen dazu, die ausgewachsen die Grenzen erreichen werden.2

Wer gilt als Halter?

Nach der Auslegung der Stadt Essen ist Halter, wer einen Hund mindestens sechs Wochen hält oder in Pflege hat.2

Was gilt für große Hunde im Alltag?

Große Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums im bebauten Ortsteil auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine geführt werden.1

Hunde bestimmter Rassen

§ 10 LHundG NRW nennt diese Rassen und ihre Kreuzungen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.1 Für sie gelten die Regeln für gefährliche Hunde entsprechend, aber ohne die Hürde des besonderen Interesses. Du brauchst also eine Erlaubnis, bekommst sie aber, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.1

Zu den Voraussetzungen gehören: mindestens 18 Jahre, Sachkunde, Zuverlässigkeit, sicheres Führen an der Leine, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflicht und Chip.1 Die Rassen im Detail erklärt der Artikel zu den Listenhunden in NRW.

Gefährliche Hunde

Nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW sind gefährlich: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen mit diesen Rassen, wenn der Phänotyp deutlich erkennbar ist. Im Zweifel musst du nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt.1

Dazu kommen Hunde, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich einstuft, etwa nach einem Biss auf einen Menschen. Das stellt die Behörde nach amtstierärztlicher Begutachtung fest.1

Neue Haltungen sind erlaubnispflichtig und nur bei besonderem privatem oder öffentlichem Interesse möglich.13 Die Stadt Köln nennt als Beispiel die Übernahme aus dem Tierheim. Die Stadt Essen erteilt Privatpersonen und Züchtern im Regelfall keine Erlaubnis.42 Die Sachkunde bescheinigt hier ausnahmslos der amtliche Tierarzt.5

Ausnahmen

§ 17 LHundG NRW nimmt Diensthunde, Rettungs- und Katastrophenschutzhunde sowie Blindenführhunde vom Gesetz aus. Nur die allgemeine Pflicht aus § 2 Abs. 1 bleibt, den Hund so zu halten, dass niemand zu Schaden kommt.1

Für Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und brauchbare Jagdhunde entfallen im bestimmungsgemäßen Einsatz die Anleinpflichten.1

Bei der Sachkunde nennt § 6 LHundG NRW Personen, die als sachkundig gelten: Tierärzte, Inhaber eines Jagdscheins oder einer Jägerprüfung, Personen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 a oder b des Tierschutzgesetzes und Polizeihundeführer.1 Ob das für deinen großen Hund ausreicht, klärst du mit dem Ordnungsamt.

Zugezogene und Besucher

Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen anderer Bundesländer sollen anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen im Wesentlichen entsprechen.13 Du musst also nicht in jedem Fall neu prüfen lassen. Die Entscheidung trifft die örtliche Ordnungsbehörde.1

Touristen brauchen keinen Sachkundenachweis. Er wäre erst bei dauerhafter Haltung in NRW vorzulegen.3

Fristen und Kosten

Eine feste Frist für Anzeige oder Sachkunde steht nicht im Gesetz.1 Bei der Anzeige ist die Sachkundebescheinigung vorzulegen.6 Hundesteuer meldest du in Essen innerhalb von zwei Wochen an.2

Typische Gebühren der Stadt Münster:5

  • Anzeige eines großen Hundes: 25 Euro
  • Halteerlaubnis für Hunde nach § 3 und § 10: 100 Euro
  • Befreiung von Leine und Maulkorb: 25 Euro

Die Gebühren unterscheiden sich je nach Stadt. Für die Erlaubnis nennt Korschenbroich eine Spanne von 30 bis 90 Euro.6 Dazu kommt die Prüfungsgebühr der Prüfstelle. Eine Praxis nennt 50 Euro für große Hunde.7

Bußgeld bei Verstößen

Ordnungswidrig handelt nach § 20 LHundG NRW zum Beispiel, wer einen großen Hund nicht anzeigt (Nr. 16), ihn ohne Nachweis der Haltungsvoraussetzungen hält (Nr. 17) oder ihn nicht anleint (Nr. 18). Das Bußgeld beträgt bis zu 100.000 Euro, zusätzlich kann der Hund eingezogen werden.1

Die Stadt Essen weist darauf hin, dass fehlende oder verspätete Anmeldung zum Bußgeldverfahren führen kann.2 Die Behörde kann außerdem die Haltung untersagen und den Hund wegnehmen lassen.1

Das Hetzen eines Hundes auf Menschen oder Tiere ist sogar strafbar, bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe sind möglich.1

Häufige Fragen

Brauche ich den Nachweis, wenn mein Hund genau 20 kg wiegt?

Ja. Das Gesetz spricht von mindestens 40 cm oder mindestens 20 kg.1

Gilt die Regel auch für Mischlinge?

Ja. Maßgeblich sind Größe oder Gewicht des ausgewachsenen Hundes. Bei den Rassen nach § 10 und § 3 sind Kreuzungen ausdrücklich erfasst.1

Wer ist für die Anzeige zuständig?

Die örtliche Ordnungsbehörde am Haltungsort.1

Muss ich beim Umzug etwas melden?

Bei gefährlichen Hunden ist der Umzug anzuzeigen, auch bei der neuen Behörde.1 Bei großen Hunden fragst du beim neuen Ordnungsamt nach.

Wo mache ich den Nachweis?

Bei einem von der Tierärztekammer benannten Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen.18

Quellen

Alle Angaben stammen aus dem Gesetzestext, der Landesverwaltung, der Tierärztekammer und Städten. Gebühren und Auslegung können sich je nach Kommune unterscheiden.

  1. Land NRW: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) (recht.nrw.de)
  2. Stadt Essen: Meldung von großen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (service.essen.de)
  3. MLV NRW: Hunde (mlv.nrw.de)
  4. Stadt Köln: Sachkundenachweis für Hundehalter*innen (stadt-koeln.de)
  5. Stadt Münster: Landeshundegesetz (stadt-muenster.de)
  6. Stadt Korschenbroich: Hundeangelegenheiten nach dem Landeshundegesetz (service.korschenbroich.de)
  7. Tierarztpraxis Mettingen: Sachkundenachweis NRW (hund-katze-pferd-mettingen.de)
  8. Tierärztekammer Nordrhein: Sachkundebescheinigung LHundG (tieraerztekammer-nordrhein.de)