Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz LHundG NRW, gilt seit dem 1. Januar 2003. Sein Zweck ist die Abwehr von Gefahren, die von Hunden ausgehen.1 Für dich als Halter bedeutet das: Pflichten bei Haltung, Leine, Chip, Versicherung und Sachkunde.

Dieser Überblick geht die wichtigsten Paragrafen der Reihe nach durch. Wer den Sachkundenachweis braucht, erklärt der Artikel Wer braucht den Sachkundenachweis in NRW?. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz unterscheidet drei Gruppen: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (§ 11).
  • Für alle Hunde gilt die Pflicht, sie so zu halten, dass niemand gefährdet wird.
  • Große Hunde sind anzeigepflichtig, brauchen Sachkunde, Chip und Haftpflicht und gehören an die Leine.
  • Gefährliche Hunde brauchen eine Erlaubnis, Leine und Maulkorb.
  • Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro Bußgeld.

Grundpflichten für alle Hunde (§ 2)

§ 2 Abs. 1 LHundG NRW verpflichtet dich, deinen Hund so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren entsteht.1

Eine Leinenpflicht gilt für alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und ähnlichen innerörtlichen Bereichen, in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Spielplätzen, bei Versammlungen und Volksfesten sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Ausgewiesene Auslaufbereiche sind ausgenommen.1 Verboten ist es außerdem, Hunde auf gesteigerte Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden.1

Gefährliche Hunde (§§ 3 bis 9)

Wer gilt als gefährlich (§ 3)

Gefährlich sind Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen mit deutlich erkennbarem Phänotyp. Im Einzelfall kann die Behörde weitere Hunde als gefährlich einstufen, etwa nach einem Biss auf einen Menschen.1

Erlaubnis und Voraussetzungen (§§ 4 bis 7)

Wer einen gefährlichen Hund hält, braucht eine Erlaubnis. Dafür musst du mindestens 18 Jahre alt, sachkundig und zuverlässig sein und deinen Hund sicher an der Leine führen können. Hinzu kommen ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflicht und Chip.1 Für die Rassen nach § 3 Abs. 2 gibt es die Erlaubnis nur bei besonderem privatem oder öffentlichem Interesse. Sie gilt landesweit.1

Unzuverlässig bist du in der Regel, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurdest, zum Beispiel wegen Gewalt-, Tierschutz-, Waffen- oder Jagddelikten. Auch Sucht oder wiederholte Verstöße gegen das LHundG zählen dazu.1

Leine und Maulkorb (§ 5)

Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. Das gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern. Hunde bis zum sechsten Lebensmonat brauchen keinen Maulkorb.1 Eine Befreiung ist für Hunde nach § 3 Abs. 2 nach einer Verhaltensprüfung möglich.1

Anzeigepflichten (§ 8)

Du musst Haltung, Erwerb, Abgabe, Umzug, Wegzug, Abhandenkommen und Tod anzeigen. Ziehst du um, informierst du auch die neue Behörde.1

Zucht und Handel (§ 9)

Zucht, Kreuzung und Handel sind verboten. Die Behörde kann die Unfruchtbarmachung anordnen.1

Hunde bestimmter Rassen (§ 10)

Zu den Rassen in § 10 zählen unter anderem Rottweiler, Dogo Argentino und Bullmastiff, jeweils mit Kreuzungen. Für sie gelten die Regeln der §§ 4 bis 8 entsprechend. Die Erlaubnis erhältst du aber ohne ein besonderes Interesse, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.1 Welche Rassen es sind, steht im Artikel Listenhunde in NRW.

Große Hunde (§ 11)

Als groß gilt ein Hund, der ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg erreicht. Du musst ihn anzeigen. Zum Halten brauchst du Sachkunde, Zuverlässigkeit, einen fälschungssicheren Chip und eine Haftpflichtversicherung.1

Die Sachkundebescheinigung stellen anerkannte Sachverständige, anerkannte sachverständige Stellen oder von der Tierärztekammer benannte Tierärzte aus.123 Die Kammern führen Listen der benannten Praxen. Der Fragenkatalog gilt seit 1. Januar 2025 und ist seit 1. März 2025 verpflichtend.23 In Köln prüft das Veterinäramt mit 34 Fragen, von denen 24 vollständig richtig sein müssen.4 Eine Praxis in Leichlingen legt einen von sieben Fragebögen mit je 30 Fragen vor.5 Ein Führungszeugnis kann die Behörde bei Zweifeln anordnen, die Anzeige kostet in Münster 25 Euro.16 Außerhalb des befriedeten Besitztums gilt im bebauten Ortsteil auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Leinenpflicht.1 Wie die Prüfung abläuft, zeigt der Artikel Sachkundenachweis NRW: Prüfungsablauf.

Haftpflicht und Chip

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen schreibt § 5 Abs. 5 eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden vor.1 Für große Hunde verweist § 11 Abs. 2 auf diese Vorgabe. Auch der Mikrochip ist Pflicht.1

Die Chipnummer meldest du der Ordnungsbehörde.6 Die Sachkundebescheinigung ist bei der Anzeige eines großen Hundes vorzulegen.7 Maulkorbpflicht gilt nach Angabe der Stadt Essen ab dem 6. Lebensmonat.8 Eine Praxis nennt 50 Euro für die Prüfung großer Hunde.9 Ein zentrales Hunderegister behandelt der Artikel zum Hunderegister in NRW.

Behörden, Kommunen und Ausnahmen (§§ 12 bis 17)

  • Zuständigkeit (§ 13): die örtlichen Ordnungsbehörden am Haltungsort.1
  • Anordnungen (§ 12): Die Behörde kann Auflagen machen, die Haltung untersagen und den Hund wegnehmen.1
  • Andere Länder (§ 14): Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen anderer Länder sollen anerkannt werden, wenn sie im Wesentlichen den Anforderungen entsprechen.1
  • Kommunale Regeln (§ 15): Verordnungen der Gemeinden bleiben unberührt. Kommunen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen.110
  • Ausnahmen (§ 17): Diensthunde, Rettungs- und Katastrophenschutzhunde und Blindenführhunde sind weitgehend ausgenommen.1

Bußgelder und Strafen (§§ 19, 20)

Ordnungswidrig handelt, wer zum Beispiel einen großen Hund nicht anzeigt, ihn ohne Nachweis der Haltungsvoraussetzungen hält oder nicht anleint. Das Bußgeld liegt bei bis zu 100.000 Euro, der Hund kann eingezogen werden.1

Strafbar ist es, einen Hund auf Menschen oder Tiere zu hetzen oder ihn auf Aggressivität auszubilden. Die Strafe reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.1 Fehlende oder verspätete Anmeldung kann nach Angabe der Stadt Essen zum Bußgeldverfahren führen.8

Häufige Fragen

Seit wann gilt das LHundG NRW?

Das Gesetz trat am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung erfolgte am 31. Dezember 2002.1

Wer überwacht die Einhaltung?

Die örtlichen Ordnungsbehörden.1

Kann meine Stadt strengere Regeln erlassen?

Ja, kommunale Verordnungen bleiben unberührt, zum Beispiel mit zusätzlichen Leinenorten.110

Gilt das Gesetz auch für kleine Hunde?

Die Grundpflichten (§ 2) ja. Anzeige, Sachkunde und Leinenpflicht nach § 11 betreffen große Hunde.1

Wo finde ich den Gesetzestext?

Im Portal des Landes NRW unter recht.nrw.de.1

Quellen

Die Angaben stammen aus dem Gesetzestext und Seiten des Landes. Regeln und Gebühren der Kommunen können abweichen.

  1. Land NRW: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) (recht.nrw.de)
  2. Tierärztekammer Nordrhein: Sachkundebescheinigung LHundG (tieraerztekammer-nordrhein.de)
  3. Tierärztekammer Westfalen-Lippe: Sachkundenachweis (tieraerztekammer-wl.de)
  4. Stadt Köln: Sachkundenachweis für Hundehalter*innen (stadt-koeln.de)
  5. Tierarztpraxis Leichlingen: Sachkundenachweis (20/40-Regel) (tierarzt-leichlingen.de)
  6. Stadt Münster: Landeshundegesetz (stadt-muenster.de)
  7. Stadt Korschenbroich: Hundeangelegenheiten nach dem Landeshundegesetz (service.korschenbroich.de)
  8. Stadt Essen: Meldung von großen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (service.essen.de)
  9. Tierarztpraxis Mettingen: Sachkundenachweis NRW (hund-katze-pferd-mettingen.de)
  10. MLV NRW: Hunde (mlv.nrw.de)